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Hinweisgeberschutzgesetz – Digitaler Meldekanal
für Mitarbeitende der Kirchengemeinde

Zu einer Arbeitskultur der Offenheit, Transparenz und Einhaltung von Recht und Gesetz gehört es, dass Mitarbeitende offen auch über sensible Themen sprechen können, ohne Repressalien fürchten zu müssen. Dies ist die Arbeitsgrundlage auf allen Ebenen des Bistums Münster.

Um das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG) umzusetzen, hat das Bistum Münster das Hinweisgeberportal eingerichtet.

Das Bistum Münster, die zugehörigen Kirchengemeinden und deren Einrichtungen wie die Marienstift Alpen gGmbH, Verbände der Kirchengemeinden und das Domkapitel ermutigen alle Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und auch Außenstehende, Rechtsverstöße und Fehlverhalten innerhalb der bestehenden Organisationen zu melden und dadurch beizutragen, Schäden zu vermeiden.

Dieses Hinweisgeberportal ermöglicht Ihnen Hinweise und Verstöße - auch anonym - zu melden. Das Programm generiert automatisch für Sie ein anonymes Postfach und stellt Ihnen die Zugangsdaten einmalig zur Verfügung, so dass Sie sich über den Stand der Bearbeitung selbständig informieren bzw. mit der Ombudsperson kommunizieren oder Unterlagen hochladen können. Selbstverständlich können Sie auch Ihre Anonymität aufheben und Ihre persönlichen Daten angeben.

 

Für Hinweisgebende stehen nun ab sofort nachstehende Meldewege zur Verfügung:

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon: 0251 - 495 6644

Postfach: Ombudsstelle Bistum Münster, Postfach 15 03, 48004 Münster

Anonymes Hinweisgebersystem: https://bistum-muenster.hintbox.de

Ansprechpartner: Michaela Kasper Ombudsperson

Markus Ahlers Leiter der Abteilung Revision

 

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